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AGB´s

AGB der Firma SCE Erlenkämper Verkauf & Vertrieb

Geltung und Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sind schriftlich zu vereinbaren. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

Preise
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Serviceleistungen werden bei Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits- und Fahrzeit sowie deren tarifmäßigen Zuschläge sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet.

Lieferzeiten
Vereinbarte Liefertermine sind Verbindlich. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers bleiben nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt. Schadensersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, wenn die entstandenen Schäden nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.

Gewährleistung und Haftung
Ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüchen des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, sowie sie für den Käufer zumutbar sind. Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren in 2 Jahren, bei Gebrauchsgeräten in einem Jahr. Etwaige weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum ohne weiters an den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zu Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich den Gegenstand solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs des Gegenstandes trägt der Käufer.

Zahlung
Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über den Basissatz zu berechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.





Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.





Allgemeine Service – Geschäftsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren.Der Auftrag bezieht sich auf die Beseitigung der angegebenen Beanstandungen an dem Gerät. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weiter Mängel festgestellt, so dürfen diese nur mit dem einzuholenden Einverständnis des Auftraggebers beseitigt werden. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, kann die Reparatur ausgeführt werden, wenn dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebssicherheit notwendig und der Aufwand dafür im Verhältnis zu den Kosten des erteilten Reparaturauftrages geringfügig ist. Der Auftraggeber ist gehalten, auf Fehler, die nicht sofort oder nicht dauernd auftreten (Aussetz- oder Zeitfehler) bei Auftragsvergabe besonders hinzuweisen.Der entstandene Aufwand wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn ein Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann, weilder beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
benötigte Ersatzteile nicht zu beschaffen sindder Auftraggeber die Durchführung des Auftrages unmöglich machtder Auftrag vor Abschluss zurückgezogen wird.

Die Abrechnung der Reparaturen erfolgt auf der Grundlage der im Betrieb ermittelten Arbeitswerte und unter Anrechnung der jeweils gültigen Stundensätze. Reparaturen werden nur gegen Barzahlung ausgeführt.Der Auftragnehmer leistet Gewähr ausschließlich durch Nacherfüllung. Mehrfache Nacherfüllungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden, werden soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen, ausgeschlossen.Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung abgeholt, ist der Auftragnehmer befugt, etwaige weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Haftung während der Verwahrzeit wird ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.Dem Auftragnehmer steht an der ihm übergebenen Reparatursache bis zum vollständigen Ausgleich seines Zahlungsanspruches Pfandrecht zu. Bis zur endgültigen Bezahlung der Reparaturkosten bleiben ferner alle eingebauten Ersatzteile Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau in das Eigentum des Auftraggebers übergegangen sind. Nach Ablauf von zwei Monaten nach Aufforderung zur Abholung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den Verkauf des Reparaturgegenstandes nach Ablauf einer weiteren Frist von einem Monat anzudrohen. Erfolgt eine Abholung auch innerhalb dieser Frist nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Reparaturgegenstand zur Deckung seiner Reparatur- und Aufbewahrungskosten zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwa erzielter Mehrerlös ist dem Auftraggeber zu erstatten. Die vorstehenden Bedingungen regeln die Haftung des Auftragnehmers abschließend. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden von ihnen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


AGB für Veranstaltungstechnik der
Firma SCE Frank Erlenkämper

Geltungsbereich
Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2003 gültig und gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers SCE Frank Erlenkämper.
Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit. Der Eintrag des Auftragnehmers SCE Frank Erlenkämper beim Gewerbeamt / HR erfolgte am 27.11.2002.

Vertragsart


Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-/ Werksverträge einzustufen.

Bestätigung

Eine Beauftragung für Arbeiten als Techniker gilt nur durch eine weitere Auftragsbestätigung nach § 362 HGB.
Diese Auftragsbestätigung wird Produktions-/ Projektbezogener Vertragsbestandteil.

Haftung


Der Auftragnehmer haftet bei Sach- und Personenschäden gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
Für Vermögensschäden und entgangenen Gewinn aufgrund von Planungs- Beratungsfehlern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.Auftraggeber – Pflichten
Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Auftragnehmer über den zeitlichen Ablauf sowie die geplanten Einsatzzeiten zu informieren.Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein:

technische Pläne und ZeichnungenGrundrisseBestuhlungspläneFlucht- & RettungswegpläneDetailzeichnungenBühnenpläneBeschallungspläneBerechnungenEnergieanforderungenMateriallisten
Sowie weitere Unterlagen, die zur Durchführung des Projekts-/ der Produktion benötigt werden. Sind die Unterlagen nicht ausreichend, ist eine einvernehmliche Klärung der Beschaffenheit oder Erstellung erforderlich.Die Koordination der Arbeiten nach § BGV- A1 unterliegt dem Auftraggeber.Auftragnehmer Pflichten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, die ihm übertragenen Aufgaben verantwortungsbewußt und unter Berücksichtigung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnisse auszuführen. Über vertrauliche Informationen ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer stillschweigen vereinbart.

Überwachung von Arbeitgeber- Pflichten
Soweit dem Auftragnehmer vom Auftraggeber oder von Dritten Personal zur Planung oder Durchführung der Veranstaltung gestellt wird, ist er ohne Vereinbarung nicht verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes, der Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes oder sonstiger arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu überwachen.


Der Auftragnehmer ist ohne besonderen Auftrag nicht verpflichtet, zu differenzieren, ob es sich bei dem ihm vom
Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Personal um Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder Betriebspraktikanten handelt. Soweit für einzelne Personen besondere Arbeitszeiten oder Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Mitarbeiter unter Angabe der Beschränkung genau zu bezeichnen.
Übernimmt der Auftragnehmer aufgrund einer besonderen Vereinbarung für den Auftraggeber die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften, steht ihm hierfür eine besondere Vergütung zu. Diese wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gesondert vereinbart.

Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der erstellten Auftragsbestätigung, die Bestandteil des Vertrages wird. Werden außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vom Auftraggeber weitere Leistungen in Auftrag gegeben, sind diese nach Aufwand zu vergüten, sofern eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Soweit Leistungen des Auftraggebers nach Menge, Zeit oder Stückzahlen abgerechnet werden, übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchführung des Auftrages einen Leistungsnachweis. Widerspricht der Auftraggeber den im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, obliegt ihm die Beweislast, daß die aufgeführte ( Teil- ) Leistung vom Auftragnehmer nicht erbracht wurden. Für die Zustellung des Leistungsnachweises und des Widerspruchs genügt die Übermittlung per Telefax.

Bereitstellung von Material
Das Material, welches dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Durchführung des Projekts/ der Produktion zur Verfügung gestellt wird, muß sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE ….) die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten.

Arbeitszeit
Alle aufgeführten Preise sind auf eintägige Produktionen, maximale Arbeitszeit 10 Stunden, bezogen. Zusätzliche Leistungen, Nachtzuschläge, aber auch evtl. Rabatte für langfristige Produktionen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragspartnern im Einzelnen auszuhandeln.

Arbeitssicherheit
Es ist die Pflicht des Auftraggebers, dem Auftragnehmer über evtl. Risiken und Gefahren am geplanten Einsatzort vor der Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

Zahlungsziel
Die Bezahlung der Rechnung ist sofort nach Erhalt / Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers- Unternehmens.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftklausel kann nur schriftlich erfolgen.Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax genügt dem Erfordernis der Schriftform.

Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so tritt an deren Stelle diejenige Vereinbarung, die dem von den Parteien angestrebten Vertragszweck am ehesten entspricht.